Heizkostenzuschuss 2024/2025

Heizkörper

Die Landesregierung hat für, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von € 150,00 beschlossen. 

Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • AusgleichszulagenbezieherInnen und Ausgleichszulagenbezieher
  • BezieherInnen und Bezieher einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen und Bezieher einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige EinkommensbezieherInnen und Einkommensbezieher deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Bitte beachten Sie, dass bei der Antragstellung sämtliche Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen sowie die E-Card vorgelegt werden müssen. 

Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort beim Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt werden.
Nach Prüfung werden die Anträge an das Amt der NÖ Landesregierung übermittelt. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Link zu Nö Landesregierung/Förderung: Heizkostenszuschuss - Land Niederösterreich (noe.gv.at) 

21.10.2024