Marktgemeinde
Stetteldorf am Wagram
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Die Landesregierung hat für, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von € 150,00 beschlossen. Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 beantragt werden.Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
Bitte beachten Sie, dass bei der Antragstellung sämtliche Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen sowie die E-Card vorgelegt werden müssen. Der Heizkostenzuschuss kann ab sofort beim Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt werden.Nach Prüfung werden die Anträge an das Amt der NÖ Landesregierung übermittelt. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.Link zu Nö Landesregierung/Förderung: Heizkostenszuschuss - Land Niederösterreich (noe.gv.at)
21.10.2024