Hundeabgaben und Hundemarke

Hundeanmeldung
Folgende Unterlagen sind zur Hundeanmeldung mitzubringen:

  • Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes (am besten Kopie des Hundepasses)
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde:
           a) Für alle Hunde die Allgemeinde Sachkunde 
           b) Zusätzlich für Hunde gemäß § 2 (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential)  und § 3 (Auffällige Hunde)die erweiterte                 Sachkunden zur Haltung dieser Hunde
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
  • Im Falle des Haltens von Hunden gemäß §2 die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll.

HundANMELDUNG_neu_06_2023


Hundeabmeldung
Hinsichtlich jedes Hundes, welcher abgegeben worden, abhandengekommen oder verstorben ist, ist bei der Abgabenbehörde schriftlich eine Meldung zu erstatten und die Hundeabgabemarke abzugeben bzw. wenn dies nicht möglich ist in der Meldung Auskunft über den Verbleib der Hundeabgabemarke zu erstatten. Solange diese Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabepflicht weiter. Im Falle der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abgabe des Hundes an einen Dritten sind bei der Meldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Hundeabmeldung

Zuständig


 
Kontaktdaten von Veronika Dietrich
Veronika Dietrich
Kremser Straße 26
3463 Stetteldorf am Wagram
Tel: +43 2278 2304 13
veronika.dietrich@stetteldorf-wagram.gv.at