Neuerungen zum Hundehaltegesetz ab 1.7.2026

Hund

Neuerungen zum Hundehaltegesetz ab 1.7.2026

Seit 1. Juli 2026 benötigen Personen, die einen Hund neu übernehmen, einen Sachkundenachweis, sofern keine Ausnahme vorliegt.

Der Nachweis umfasst:
-   4 Stunden Theorie vor der Übernahme des Hundes
-   2 Stunden Praxis mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme des Hundes (Hund 
    muss mindestens 6 Monate alt sein)

Befreit sind unter anderem:

-  Personen, die bereits einen Hund halten (registriert in der Heimtierdatenbank)
-  Personen, die in den letzten 2 Jahren einen registrierten Hund für mind. 2 Jahre gehalten haben
-  Personen, die in den letzten 7 Jahren einen registrierten Hund für mindestens 2 Jahre gehalten haben und zusätzlich eine Ausbildung
    mit spezifischen Kenntnissen zu Haltung und Umgang mit Hunden positiv abgeschlossen haben. (Begleithundeprüfung ÖPO, IPO, 
    Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde, ÖBdH e.V., BH-VT)
-  Hundetrainer:innen, Tierärzt:innen sowie Dienst-, Rettungs- und Suchhundeführer:innen

 Anerkennung in Niederösterreich

-  Der Theorieteil gilt als allgemeiner Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz
-  Bereits absolvierte Sachkundenachweise nach dem NÖ Hundehaltegesetz werden bis 30. Juni 2027 (als Theorieteil) anerkannt
-  Der erweiterte Sachkundenachweis für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial wird weiterhin anerkannt

Anmeldung eines Hundes bei der Gemeinde
Neue oder zusätzliche Hunde müssen unverzüglich bei der Gemeinde gemeldet werden.

 Erforderliche Unterlagen bei der Anmeldung:

-  Impfpass mit Chipnummer
-  Nachweis der erforderlichen Sachkunde
-  Bei auffälligen bzw. gefährlichen Hunden: Nachweis der erweiterten Sachkunde
-  Haftpflichtversicherung mit mindestens 725.000 € Deckungssumme pro Hund

Das Anmeldeformular kann vorab von der Gemeinde-Homepage heruntergeladen oder direkt am Gemeindeamt ausgefüllt werden.
https://www.stetteldorf-wagram.gv.at/Service/Foerderungen_Formulare


31.07.2026