News

09.09.2026

Eine Hand, die ein Smartphone hält mit einer Info zur ZIVA-App

ZIVA – Die App für den Ernstfall.

Krisen und Katastrophen können uns alle treffen: Unwetter, Stromausfälle, Erdbeben, Hochwasser oder andere...weiterlesen

17.08.2026

Eine Person, die mit einem Laptop auf dem Boden sitzt

NÖ Glasfaser: Lichtgeschwindigkeit zum Aktionspreis

NÖ Glasfaser: Lichtgeschwindigkeit zum Aktionspreis! Schnelles, stabiles Internet ist längst keine Zukunftsvision...weiterlesen

31.07.2026

Hund

Neuerungen zum Hundehaltegesetz ab 1.7.2026

Neuerungen zum Hundehaltegesetz ab 1.7.2026

Seit 1. Juli 2026 benötigen Personen, die einen Hund neu übernehmen, einen Sachkundenachweis, sofern keine Ausnahme vorliegt.

Der Nachweis umfasst:
-   4 Stunden Theorie vor der Übernahme des Hundes
-   2 Stunden Praxis mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme des Hundes (Hund muss mindestens 6 Monate alt 
     sein)

Befreit sind unter anderem:

-  Personen, die bereits einen Hund halten (registriert in der Heimtierdatenbank)
- Personen, die in den letzten 2 Jahren einen registrierten Hund für mind. 2 Jahre gehalten haben
- Personen, die in den letzten 7 Jahren einen registrierten Hund für mindestens 2 Jahre gehalten haben und zusätzlich eine Ausbildung        mit spezifischen Kenntnissen zu Haltung und Umgang mit Hunden positiv abgeschlossen haben. (Begleithundeprüfung ÖPO, IPO, 
   Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde, ÖBdH e.V., BH-VT)
-  Hundetrainer:innen, Tierärzt:innen sowie Dienst-, Rettungs- und Suchhundeführer:innen


 Anerkennung in Niederösterreich

·           Der Theorieteil gilt als allgemeiner Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz

·           Bereits absolvierte Sachkundenachweise nach dem NÖ Hundehaltegesetz werden bis 
30. Juni 2027 (als Theorieteil) anerkannt

·           Der erweiterte Sachkundenachweis für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial wird weiterhin anerkannt


 Anmeldung eines Hundes bei der Gemeinde

Neue oder zusätzliche Hunde müssen unverzüglich bei der Gemeinde gemeldet werden.


 Erforderliche Unterlagen bei der Anmeldung:

·           Impfpass mit Chipnummer

·           Nachweis der erforderlichen Sachkunde

·           Bei auffälligen bzw. gefährlichen Hunden: Nachweis der erweiterten Sachkunde

·           Haftpflichtversicherung mit mindestens 725.000 € Deckungssumme pro Hund

Das Anmeldeformular kann vorab von der Gemeinde-Homepage heruntergeladen oder direkt am Gemeindeamt ausgefüllt werden.
https://www.stetteldorf-wagram.gv.at/Service/Foerderungen_Formulareweiterlesen

31.07.2026

WagraMove

WagraMove Kursprogramm bis Jänner 2027

Der Verein WagraMove stellt sein neues Bewegungsprogramm von September bis Jänner 2027 vor. weiterlesen

22.07.2026

Ein Schild mit Text und Bildern darauf

Erhöhte Waldbrandgefahr

Aufgrund der aktuellen Witterung besteht derzeit erhöhte Waldbrandgefahr. Wir ersuchen alle Bürgerinnen...weiterlesen

16.02.2026

Vor Logo

Information Klimaticket - gültig ab 1. April 2026

Das Ticket könne Sie entweder persönlich am Gemeindeamt, telefonisch unter 02278/2304 oder über das...weiterlesen

12.06.2026

Stellenausschreibung

Maßnahmen Goldgelbe Vergilbung bei Reben - amerikanische Rebzikade

Im Anhang finden Sie die Dokumente: Anschreiben ARZ_GFD_Infoblatt weiterlesen