Wahlkarten

Die Wahlberechtigten haben ihr Wahlrecht grundsätzlich dort auszuüben, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben und in der Wählerevidenz bzw. das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Mit einer Wahlkarte können Wählerinnen/Wähler auch unabhängig davon ihre Stimme abgeben.

Die folgenden Ausführungen gelten sinngemäß in Bezug auf Stimmkarten für Volksabstimmungen und Volksbefragungen.

Eine Wahlkarte sollte rechtzeitig vor der Wahl von

 beantragt werden.

Zuständig


 
Kontaktdaten von Veronika Dietrich
Veronika Dietrich
Kremser Straße 26
3463 Stetteldorf am Wagram
Tel: +43 2278 2304 13
veronika.dietrich@stetteldorf-wagram.gv.at